Ich wohne im KaWo1 und möchte nun kündigen. Was muss ich beachten?
Du musst die Kündigungsfrist von zwei Monaten einhalten, wobei immer nur zum Ende eines Monats gekündigt werden kann. Die Kündigungsformulare kannst Du hier downloaden oder Du fragst beim Belegungsausschuss nach. Das ausgefüllte Formular gibst Du bitte beim Studentenwerk ab. Wir dürfen keine Kündigungen annehmen. Bitte spreche den Termin Deines Auszuges mit einem Hausmeister ab.
Solltest Du bereits vor dem Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen wollen, steht es Dir frei Dein Zimmer maximal für die Dauer der Kündigungsfrist - also 2 Monaten - zu untervermieten. Wie das genau funktioniert, erfährst du auf der Webseite zur Untermiete.
FAQ: Wirklich sehr oft gestellte Fragen:
F: Wohin schicke ich die Kündigung?
A: Zum Studentenwerk.
F: Soll ich mich um einen Nachmieter kümmern?
A: Nein, wir belegen per Bewerberliste. Wir können keine Nachmieter akzeptieren.
F: Wie lange dauert die Kündigungsfrist?
A: Zwei Monate zum jeweiligen Monatsende
F: In welchem Zustand soll ich die Wohnung dann zum Auszug hinterlassen?
A: Sauber und komplett leer bis auf die Studentenwerks-Möbel. Solltest du deine Wände dunkel gestrichen haben, müssen diese wieder weiß sein. Sind sie hell, kannst du sie so lassen, da der/die NeueinzieherIn bei Einzug streichen muss.
F: Kann ich etwas meinem Nachmieter hinterlassen/verkaufen?
A: In Ausnahmefällen ja. Kontakiere uns bitte nocheinmal per E-Mail oder in unserer Sprechstunde.